1. Vertrag

Erläuterung zum Vertrag

Hier werden vertragliche Details zu Ihrer Information noch einmal detaillierter dargelegt.

Kosten

Die Kosten für den Hausanschluss setzen sich zusammen aus einer Pauschale, die entsprechend der installierten Leistung der Übergabestation anfällt. Hinzu kommt ab einer bestimmten Leitungslänge von der Hauptleitung bis zur Übergabestation eine Gebühr pro Meter Rohrleitung. Die Details sind in der Abbildung dargestellt. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung müssen wir die Preise aus 2022 anpassen.
Für die ersten zehn Jahre entfällt der jährliche Grundpreis.
Ab dem zehnten Jahr der Lieferung fällt eine jährliche Gebühr von 400 € an. (inkl. MwSt.)
Dieser Grundpreis ist unabhängig von der Anschlussleistung.

Die jährliche Grundgebühr ist zu einem Anteil von 70 % an die Kostenentwicklung des Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte in Deutschland gebunden (61241-0001). Der Bezugswert für die Festlegung ist der Mittelwert des Jahres 2021 mit 114,7.

Die restlichen 30 % unterliegt die Grundgebühr dem Nominallohnindex, des Wirtschaftszweiges Energieversorgung (WZ08-D). Der Bezugswert für die Festlegung ist der Mittelwert des Jahres 2021 mit 94,5.
Der Arbeitspreis ist an die Preisentwicklung von Hackgut als wesentlicher Energieträger gebunden. Da ein großer Teil des Arbeitspreises die Investition in die technische Anlage abdeckt, haben wir uns entschieden einen Teil des Preises (60%) fest zu setzen. (Dieser muss nach den zehn Jahren Vertragslaufzeit angepasst werden). Der variable Teil wird jährlich neu festgelegt und bezieht sich auf den Preisindex von C.a.r.m.e.n eV. Bezugswert ist "Preisentwicklung bei Waldhackschnitzel in €/MWh für den Wassergehalt von 20% in Süddeutschland". Die Ermittlung des Preises ist in folgendem Bild noch einmal dargestellt.

Die Preissteigerung von 2021 ist wie bei allen Energieträgern relativ stark +48%. Durch die Festsetzung eines Teils der Kosten steigt der Arbeitspreis im selben Zeitraum "nur" um 19%.

Wenn Sie die Preise mit Ihren aktuellen Heizkosten vergleichen, vergessen Sie bitte nicht folgende Fakten zu berücksichtigen:
  1. Die zukünftig bezogene Wärmemenge entspricht nicht 1:1 Ihrem Heizölbedarf. Da Sie direkt warmes Wasser geliefert bekommen, entfällt der Wirkungsgrad ihres Ölkessels. Sie müssen also ca. 15 % weniger Energie beziehen.
  2. In den Kosten für die Wärme ist auch ein Teil der Investitionen enthalten. Durch die günstigen Anschlussgebühren im Vergleich zum Tausch der Heizung sparen Sie sich Kosten, die dann über die Jahre umgelegt werden.
Der Verein C.a.r.m.e.n. e.V. bietet einen laufend aktualisierten Vollkostenvergleich, anhand dessen Sie die verschiedenen Heizungssysteme gut vergleichen können.

Organisatorisches

Sie haben die Möglichkeit den Vertrag online vorzubereiten oder dies bei einem persönlichen Termin zu erledigen. Grundsätzlich können Sie sich auf dieser Seite zu den Inhalten des Vertrages informieren und eine Vorlage des Vertrages herunterladen. Haben Sie geprüft, ob der Vertrag und die damit verbundene Wärmelieferung zu Ihren Anforderungen passt, dann können Sie uns gerne Ihre, für den Vertrag relevanten Daten mitteilen. In der Folge erhalten Sie von uns einen Vertrag vorgelegt, der Ihre Daten, die individuellen Kosten und einen geplanten Lieferzeitpunkt enthält. Sobald Sie uns den Vertrag wieder unterschrieben zukommen lassen, ist Ihr Anschluss (vorbehaltlich der Projektrealisierung) für Sie reserviert.
Für den Bau des Wärmenetzes und der Versorgungsanlagen sind hohe Investitionen erforderlich. Damit wir für Sie einen attraktiven Wärmepreis anbieten können, ist es erforderlich, dass wir diese Anlagen lange nutzen. Aus diesem Grund wird der Vertrag zunächst auf zehn Jahre ab der ersten Belieferung mit Wärme festgelegt. Um dann auch den Weiterbetrieb der Anlage in vernünftigen Planungszeiträumen sicherzustellen, verlängert sich der Vertrag dann, solange er nicht gekündigt wird, jeweils weitere fünf Jahre. (Kündigungsfrist: neun Monate bis zum Laufzeitende)
Der Lieferbeginn wird individuell im Vertrag festgelegt. Die geplanten Umsetzungszeiträume finden Sie hier. Nach dem Anschluss Ihres Gebäudes und der Installation der Übergabestation bekommen Sie von uns Bescheid, wenn ihr Gebiet mit Wärme versorgt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre alte Heizung ausbauen und Ihr Heizungssystem umbauen lassen. Dies sollte bis zum Lieferbeginn abgeschlossen sein. Eventuelle Übergangsfristen können individuell vereinbart werden (z.B. um Restbestände an Heizöl aufzubrauchen.)
Grundlage des Vertrages ist die: AVBFernwärmeV https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/
Für die Realisierung sind zwei Aspekte entscheidend, die wir aktuell noch nicht abschließend klären konnten. Aus diesem Grund wird der Vertrag vorbehaltlich dieser Punkte abgeschlossen.
1. Genehmigung der Energiezentrale durch das Landratsamt Dachau. Wir haben noch keine finale Genehmigung vom Landratsamt für den Bau der Energiezentrale erhalten. Aus den bisher geführten Gesprächen sind wir aber zuversichtlich, dass diese erteilt wird. Für den hoffentlich nicht eintretenden Fall, dass wir keine Genehmigung erhalten und auch keine Alternative gefunden werden kann, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Nachfrage nach der Versorgung mit Nahwärme. Sollte der Fall eintreten, dass zu wenige Interessenten mit Wärme versorgt werden wollen, ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht möglich. In diesem Fall behalten wir uns ebenso einen Rücktritt vom Vertrag vor. (Die abgegebenen Interessenanmeldungen sprechen sehr deutlich dafür, dass die erforderliche Abnehmerzahl erreicht wird. Anhand des Austausches mit anderen Netzbetreibern gehen wir aktuell eher davon aus, dass wir nicht alle Interessenten beliefern können.)
Für die Verlegung der Hausanschlussleitung, die nur Ihr Gebäude versorgt, ist keine notarielle Vereinbarung erforderlich. Sollte es aber erforderlich sein, dass wir über Ihr Grundstück ein weiteres Grundstück versorgen müssen, so werden wir, falls Sie das gestatten, auf Sie zukommen, um eine Vereinbarung zu treffen, die dann notariell festgehalten werden muss.

Technische Information

Der Anschluss der Gebäude an das Wärmenetz wird in drei technische Abschnitte unterschieden. Hausanschlussleitung
Die Hausanschlussleitung ist die Verbindung zwischen dem Hauptstrang des Wärmenetzes und der Übergabestation. Sie führt durch das Grundstück des Gebäudeeigentümers und wird durch eine Hauseinführung unter der Erde in den Keller geführt. Diese Hauseinführung ist wasserdicht gegen das Erdreich verschlossen. Die Verbindung bis zur Übergabestation, die im Keller verlegt wird, zählt auch noch zur Hausanschlussleitung. Die Leitung besteht aus einem Vor- und Rücklauf. Sie bleibt im Eigentum des Netzbetreibers und ist bis zu einer bestimmten Länge in den Anschlussgebühren enthalten.


Übergabestation
Die Übergabestation besteht im Wesentlichen aus einem Wärmetauscher, einem Wärmemengenzähler, verschiedenen Fühlern, einem Druckregelventil und einer Steuerung. Die Übergabestation trennt das warme Wasser des Netzes von dem Heizungssystem des Hauses. Sie misst die gelieferte Wärme und regelt die Bereitstellung von der richtigen Wärmeleistung, die der Bewohner gerade benötigt. Außerdem kann mit der Übergabestation das Heizungssystem des Gebäudes gesteuert werden. Die Station bleibt ebenfalls im Eigentum des Netzbetreibers und deren Kosten sind auch in den Anschlussgebühren enthalten.
Die Eigentumsgrenze sind die, nach der Übergabestation verbauten Absperrhähne. Alle Bestandteile die nach diesen Armaturen kommen, gehören in das Eigentum und damit auch in die Verantwortung des Hauseigentümers.

Heizungsanlage
Die Heizungsanlage besteht aus einem oder mehreren Heizkreisen. In diesen Kreisen wird mittels einer Pumpe das warme Wasser bis zu den Heizkörpern befördert. Die Temperatur dieser Heizkreise wird von der Übergabestation in Abhängigkeit zur Außentemperatur geregelt. Diese Einstellung können Sie, wie bei Ihrer bisherigen Heizung individuell vornehmen. Eine weitere Komponente ist die Warmwasserbereitstellung. Hier ist von unserer Seite gefordert, dass ein Boiler installiert wird. In diesem kann im Durchlaufprinzip ihr Trinkwasser auf die gewünschte Temperatur erwärmt werden.

Die Anschlussleitung wird auf möglichst kurzen Weg von der Hauptleitung zum Haus des Wärmeabnehmers verlegt. Zu diesem Zweck wird ein Graben ausgehoben und die Leitung dort fachmännisch eingebaut. Die ungefähren Dimensionen des Grabens in folgender Darstellung.

Während der Verlegung der Hausanschlussleitungen kann unter Umständen der Zugang zu Ihrem Grundstück zeitweise eingeschränkt sein. Die Verlegung und Verfüllung erfolgt aber in einem Ablauf, sodass die Einschränkungen auf einen notwendigen Umfang beschränkt sind.
Sollten während des Aushubs für die Verlegung der Anschlussleitung Altlasten (belasteter Boden z.B. durch Öl oder ähnliches) gefunden werden, ist die Entsorgung selbiger nicht Teil der Leistung des Wärmelieferanten.
Die Wiederherstellung der Oberfläche zum Beispiel das Verlegen von Pflaster etc. ist nicht im Anschlusspreis enthalten. (Hintergrund ist, dass die Kosten stark nach den Gegebenheiten vor Ort variieren und somit nicht pauschal kalkulierbar sind).
Wenn Sie in Ihrem Garten Leitungen (z.B. Stromkabel) verlegt haben so müssen Sie uns das unbedingt vor Beginn der Arbeiten mitteilen. Für Schäden an nicht angezeigten Kabeln kann nicht gehaftet werden.
Eine Fernwärmeübergabestation hat mehrere Aufgaben, um sicherzustellen, dass alles reibungslos funktioniert. Sie bereitet warmes Wasser für den Gebrauch in den Häusern. Mit einem speziellen Zähler misst sie, wie viel Wärme die Verbraucher nutzen. Die Station kontrolliert auch den Druck im Wärmenetz. Außerdem trennt sie das Wärmenetz vom Haus und sorgt somit dafür, dass sie hydraulisch voneinander getrennt sind. Um Energie zu sparen, passt die Station die Heizleistung automatisch an, indem sie die Rücklauftemperatur überwacht und die Vorlauftemperatur je nach Bedarf anpasst.
Die Übergabestation misst in etwa 100 × 100 cm und wird an die Wand montiert. Für den Anschluss ist entsprechend Platz außen um die Station herum vorzusehen. In der Regel benötigt die Station weniger Platz als Ihr bisheriges Heizungssystem. Bei Ölheizungen erhalten Sie oft durch den Umbau einen zusätzlichen, nutzbaren Raum, da die vorhandenen Öltanks rückgebaut werden können. Für Ihre Vorstellung im Folgenden eine Abbildung einer beispielhaften Installation.
In der Übergabestation integriert ist ein Wärmemengenzähler. Der ermittelt ihren Energieverbrauch. Dieser Zähler ist geeicht und muss aus diesem Grund regelmäßig getauscht werden. Die Kosten dafür sind in der jährlichen Grundgebühr enthalten. Die Auslesung erfolgt über die Vernetzung der Übergabestationen automatisch. Der Wärmemengenzähler verfügt aber über eine Anzeige, sodass Sie Ihren Verbrauch vor Ort kontrollieren können.
Wir werden drei verschiedene Übergabestationen verbauen. Für die meisten Gebäude ist eine Station mit einer Leistung von 25 kW ausreichend. Für größere Gebäude gibt es dann noch Stationen bis 50 und 100 kW. Der Netzbetreiber stellt dem Wärmekunden die Wärme an der Primärseite der Übergabestation mit 75 °C zur Verfügung. An der Sekundärseite der Übergabestation stehen 70 °C zur Verfügung. Die maximal zulässige Rücklauftemperatur beträgt sekundärseitig 55 °C. (Um die Rücklauftemperatur nicht zu überschreiten ist der hydraulische Abgleich erforderlich)

Heizungsanlage

Die bereitgestellten Vorlauftemperaturen sind in der Regel für die gängigen Heizungssysteme (Heizkörper, Fußbodenheizung) ausreichend. Falls Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihre Anlage mit sehr hohen Vorlauftemperaturen > 70°C betreiben, muss man Ihre Anlage vor dem Anschluss prüfen, ob die Absenkung der Temperaturen in ihrem System ohne Komforteinbusen möglich ist.
Für die Warmwasserbereitstellung des Wärmeabnehmer installiert dieser einen Hocheffizienzwarmwasserspeicher in dem das Warmwasser im Durchlaufprinzip erwärmt wird.
Der Wärmeabnehmer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Herstellung und Instandhaltung der gebäudeseitigen Wärmeverteilungsanlage jenseits der Übergabestation (Kundenanlage) Sorge zu tragen. Änderungen an der Kundenanlage sind im Vorweg mit dem Wärmelieferanten abzustimmen.
Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren, in dem ihre bestehende Heizungsanlage optimal eingestellt wird. Dazu muss zum einen ein rechnerischer Nachweis ihres Gebäudes erstellt werden und zum anderen die Heizkörper mit einstellbaren Thermostatventilen ausgestattet werden. Diese Einstellung hat für Sie den Vorteil, dass sichergestellt ist, dass alle Heizkörper auch warm werden. Zum anderen können Sie damit ihre Heizungsanlage effizienter betreiben. Aus diesem Grund ist dieser Abgleich auch Voraussetzung für die Förderung des Heizungsumbaus. Der hydraulische Abgleich muss im Zuge des Umschlusses Ihrer Heizung durchgeführt werden.

Nächster Schritt – Datenerfassung Vertrag

Sollten Sie Interesse an der Versorgung mit Nahwärme haben, bitten wir Sie unsere Online Erfassung der Vertragsdaten zu nutzen. Sie bekommen im Anschluss einen individuellen Vertrag vorgelegt. Sollten Sie eine persönliche Durchsprache vor Ort bevorzugen, vereinbaren Sie bitte einen Termin oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.